Eltern-Infobrief 2 – allgemeine Schulinfos

August 2018

An alle Eltern

An die Eltern der Schulneulinge

 

Liebe Eltern,

ich möchte Sie nachfolgend über allgemeine Verwaltungsfragen und Organisatorisches im Schulalltag informieren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Eltern-ABC auf unserer Schulhomepage (www.margaretenschule.de –> Service –> Eltern-ABC).

 

Ansteckende Krankheiten
Bei ansteckenden Erkrankungen, die meldepflichtig sind und bei Ungezieferbefall und Kopfläusebefall ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Das Kind darf erst wieder zum Unterricht, wenn es ansteckungsfrei ist. Die Info zum Infektionsschutz bitten wir zu Kenntnis zu nehmen (s. Eltern-Info-Wand und Schulhomepage: www.margaretenschule.de –> Service –> downloads)

 

Arbeitsmaterial
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sein Schul- und Arbeitsmaterial immer vollständig und ordentlich dabei hat. Unser gemeinsames Ziel soll sein, dass die Kinder sich selbst für ihr Material verantwortlich fühlen und einen sorgfältigen Umgang damit erlernen.

 

Attest
Bei Nichtteilnahme am Schwimm- oder Sportunterricht über einen längeren Zeitraum ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Auf Anfrage ist auch bei einer Krankmeldung ein Attest einzureichen. Ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien.

 

Beginn der Unterrichtsstunden und Pausen
1. Stunde:         8.10 Uhr         bis        8.55 Uhr

2. Stunde:        8.55 Uhr         bis        9.40 Uhr

3. Stunde:        10.10 Uhr       bis       10.55 Uhr

4. Stunde:        10.55 Uhr        bis       11.40 Uhr

5. Stunde:        11.55 Uhr        bis       12.40 Uhr

6. Stunde:        12.40 Uhr        bis       13.25 Uhr

Hofpause: 9.40 Uhr bis 10.00 Uhr (anschließend 10 Minuten Frühstückspause)
Hofpause: 11.40 Uhr bis 11.55 Uhr

Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht
Aus wichtigen Gründen kann Ihr Kind auf einen Antrag hin vom Schulbesuch befreit werden, wobei die Befreiung schriftlich bei der Schule beantragt werden muss.

Zuständig für die Beurlaubung für einzelne Stunden sind die Fachlehrkräfte, für bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenlehrkraft und  bis zu zwei Wochen die Schulleiterin. Beurlaubungen über diesen Zeitraum hinaus müssen schriftlich beim Schulamt für die Stadt Münster beantragt werden.

Eine Befreiung vor Ferienbeginn, nach dem Ferienende oder bei verlängerten Wochenenden durch Feiertage muss rechtzeitig im Sekretariat/Schulleitung beantragt werden und ist nur aus einem schwerwiegenden Grund zulässig (günstigere Reisekosten sind kein schwerwiegender Grund). Jeder entsprechende Antrag bedarf einer detaillierten Begründung mit den nötigen Anlagen (z.B. Kurbescheinigung der Krankenkasse u.a.).

 

Bücherei
Seit einigen Jahren hat die Margaretenschule eine eigene Schülerbücherei „Leo’s Bücherburg“. Alle Kinder haben hier die Möglichkeit Bücher auszuleihen oder auch nur darin zu stöbern. Der Verleih erfolgt über ehrenamtliche Mütter. Sollten Sie gut erhaltene Bücher zu Hause haben, die Sie der Bücherei spenden können, würden wir uns sehr freuen. Weitere Elternunterstützung wird gerne gesehen. Bei Interesse melden Sie sich doch bitte im Sekretariat.

 

City-Roller und Fahrräder
Von 7.30-16.15 Uhr ist auf dem Schulgelände das Fahren verboten. Die Fahrzeuge werden an den Fahrradständern geparkt und abgeschlossen. Während der OGS-Zeiten können Einzelregelungen getroffen werden.

 

Diebstahl
Der Diebstahl von Gegenständen in der Schule muss noch am gleichen Tag im Sekretariat genannt werden. Ebenso sollte bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben werden.

 

Eltern- Mitwirkung
Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die beste Voraussetzung, Schule für unsere Kinder positiv erfahrbar werden zu lassen. Die wichtigste Stelle für Zusammenarbeit ist die Klassenlehrerin sofern es das eigene Kind betrifft. Darüber hinaus zeigt sich die Elternarbeit bei unterschiedlichen Aktivitäten, wie z.B. als Klassenpflegschaftsvorsitzende, Schulpflegschaft, Anwesenheit bei Sprechtagen und Elternabenden, Unterstützung und Mitarbeit bei Projekten, Festen und Ausflügen, Leseeltern u.v.m. Helfen Sie Klassenlehrkräften im Unterricht, bitten wir Sie eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.

 

Elternsprechtage
Zweimal im Schuljahr (meist im November und im März) lädt die Schule zum Elternsprechtag ein. Elternsprechtage sind eine Möglichkeit für Eltern, sich mit der Klassenlehrerin über die schulischen Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder und andere auf die Schule bezogene Themen zu unterhalten. Das Gespräch kann mit oder ohne Beisein der Kinder stattfinden. Ein Termin dauert ca. 15 Minuten. Sie als Eltern werden über die genauen Sprechzeiten durch die Klassenlehrerin informiert. Sollten Sie über die 15 Minuten heraus weiteren Gesprächsbedarf haben, sollten Sie einen weiteren Termin mit der Klassenlehrerin in einer ihrer Lehrersprechstunden vereinbaren.

 

Erkrankungen
Die Schüler müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen, dennoch sollten sich kranke Kinder zu Hause erholen. Bei Erkrankung des Kindes ist die Schule an jedem Tag seiner Abwesenheit zu benachrichtigen (möglichst bis 7.45 Uhr). Bitte rufen Sie in diesem Fall im Sekretariat an. Sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter, sollten wir Ihren Anruf nicht direkt entgegen nehmen können. Bei meldepflichtigen Krankheiten (siehe Infektionsschutzbrief –> www.margaretenschule.de –> Service –> downloads) muss in der Regel bei Wiedereintritt in die Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

 

Feste und gemeinschaftliche Aktivitäten
Neben den einzelnen Klassenfesten feiern wir mit unseren Kindern auch andere Feste im Jahreskreis. Dazu werden Unterrichtseinheiten u.a. mit Liedern, Gedichten und Bastelarbeiten durchgeführt.

Hier einige Beispiele für Feste und Aktivitäten, die mit der ganzen Schulgemeinde gefeiert werden: Karneval, Lesefeste, Sommerfeste, Lambertus, Adventssingen, gemeinschaftliches Singen zu den Jahreszeiten, Besuch des Weihnachtsstückes der Städtischen Bühnen Münster…

 

Förderverein
Die schulische Arbeit wird durch das Wirken des Fördervereins auf vielfältige und nachhaltige Art und Weise unterstützt. Er unterstützt die Schule und damit die Kinder finanziell und bringt sich engagiert in die Organisation von Festen der Schule ein. Durch die Organisation von AG´s bietet er den Kindern ein halbjährlich wechselndes Freizeitangebot. Diese Angebote finden nachmittags (meist) in den Räumen der Schule statt. Eltern leiten diese ehrenamtlich.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Förderverein“.

 

Frühstückspause
Nach der großen Pause haben die Kinder eine Frühstückspause von etwa 10 Minuten. Jedes Kind sollte ein Frühstück mitbringen.  Wasser ist in den meisten Klassen vorhanden. Trinkpäckchen, gesüßte Säfte sowie Süßigkeiten (z.B. Milchschnitte, Fruchtzwerge, gesüßte Cornflakes etc.) sind nicht so gerne gesehen. (s. auch Gesunde Ernährung)

 

Fundsachen
Die „Sportfundsachen“ werden in der Turnhalle aufbewahrt, alle anderen Fundsachen werden vor der Verwaltung im Hauptgebäude in einer Kiste verwahrt. Wertsachen und Schlüssel werden im Sekretariat aufbewahrt. Kleidung, die zu Beginn jeder Ferien nicht abgeholt wurde, wird entsorgt.

 

Handy o.ä.
Handys und andere elektronischen Geräte gehören nicht in die Schule und sollen zu Hause gelassen werden. Auch bei Klassenausflügen und Klassenfahrten sind Handys nicht erwünscht. In Notfällen ist die begleitende Lehrkraft in der Regel aber über ein Handy erreichbar.

 

Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Festigung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs. Sie sind wichtige Übungen. Hausaufgaben gehören laut Schulgesetz zu den Pflichten des Schülers. Die Hausaufgaben in den einzelnen Jahrgängen sind so bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt sein sollten: 1. und 2. Jahrgang max. 30 Minuten; 3. und 4. Jahrgang max. 45 Minuten. (www.margaretenschule.de –> Konzepte –> Hausaufgaben-Konzept)

 

Informationen
Die Eltern-Info-Wand befindet sich vor den Verwaltungsräumen in der 1. Etage des Hauptgebäudes. Dort finden Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Termine, Aktuelles, Briefe, Allgemeines und Infoabende.

Die Schüler-Info-Wand befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes in der „Pausenhalle“ gegenüber des Spieleausleihwagens. Dort finden Sie Informationen und Hinweise von Schülern für Schüler.

 

JekisS – Jedem Kind seine Stimme
In Kooperation mit der Westfälischen Schule für Musik bieten wir für unsere Kinder die Teilnahme an einem Chor an, für den Sie Ihr Kind an der Musikschule anmelden müssen. Die Proben finden für die Erst- und Zweitklässler freitags in der fünften Stunde, für die Dritt- und Viertklässler in der sechsten Stunde statt. Mehrmals im Jahr singen alle Kinder der Schule gemeinsam mit dem Chor in der Turnhalle.

 

Klassenpflegschaften/Schulpflegschaften/Schulkonferenzen
Eltern können über verschiedene Gremien in der Schule mitwirken. Zu Beginn jedes Schuljahres werden in allen Klassen sogenannte Klassenpflegschaftsvorsitzende bzw. je ein Vertreter gewählt. Diese sind einerseits für die Elternmitarbeit in der jeweiligen Klasse zuständig, andererseits sind sie durch ihre Wahl auch Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium in der Schule. Bezüglich der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule sollen hier die Interessen aller Erziehungsberechtigten vertreten werden. Die Schulleitung hat hier die Möglichkeit ihre Informationen über die Schulpflegschaftsmitglieder an die Elternschaft weiterzugeben. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und einen Vertreter/eine Vertreterin für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsgremium zwischen Lehrern und Eltern der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind, werden in der Schulkonferenz getroffen. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, wie zum Beispiel:

  • Schulentwicklung
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • etc.

 

Läuse, Krätze usw.
Sollten Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse entdecken, sind Sie dazu verpflichtet uns dies sofort mitzuteilen (siehe Infektionsschutz-Mitteilung). Das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls sowie die pflichtgemäße Mitteilung darüber sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung. (siehe § 34 Abs.5 IfSG: Eltern sind verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, Mitteilung über den Läusebefall, auch nach dessen Behandlung zu machen.)

 

Parken
Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise mit dem Auto zur Schule bringen müssen achten Sie bitte darauf keinesfalls anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht einzuschränken. Bitte nehmen sie Rücksicht auf andere Kinder und blockieren Sie nicht den Verkehr in der Straße. Das Befahren und Parken des Schulhofes ist hierbei verboten.

 

Sport
Für den Sportunterricht benötigen die Kinder Turnzeug und Turnschuhe. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind, sich alleine an- und auszuziehen. Es sollte die Schuhe selbst zuschnüren können oder beim Sport Schuhe mit Klettverschluss tragen. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Kinder die langen Haare zusammenbinden und keinen Schmuck tragen (z.B. Ohrringe, Armbänder, Ketten). (Regeln für den Sportunterricht – siehe Schulhomepage: www.margaretenschule.de  –> Elternservice –> downloads)

 

Selbstständigkeit
Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Verabschieden Sie Ihr Kind bei Betreten des Schulgeländes und erwarten Sie es nach Unterrichtschluss auch dort. Die Kinder können die meisten Materialien im Klassenzimmer lassen. Daher sollte auch die Schultasche nicht zu schwer sein und kann von Ihrem Kind selbst getragen werden. Muten Sie Ihrem Kind Schritt für Schritt den selbstständigen Gang zur Schule zu.

 

Sekretariat
Unsere Sekretärin Frau Held kümmert sich nicht nur um die Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Schulleitung und Schulverwaltung, sie ist auch Anlaufstelle für Eltern und Kinder. Das Sekretariat ist täglich (außer mittwochs) von 7.45-11.45 Uhr besetzt. Dort können Sie sämtliche Anfragen schulischer Art vornehmen.

 

Sozialbüro
Das Sozialbüro Münster – Ost ist eine Anlaufstelle für Menschen aus unserem Stadtteil, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden und Hilfe suchen, ungeachtet der Religionszugehörigkeit und Nationalität.

Die Beratung erfolgt kostenlos, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

 

Sprechzeiten der Lehrkräfte
Bei Gesprächsbedarf können Sie mit der Lehrkraft einen gemeinsamen Termin vereinbaren. (Sprechzeiten: auf unserer Eltern-Info-Wand und der Hompage)

 

Versicherung/Schulunfall
Alle Schüler sind durch die Unfallkasse des Landes Nordrhein-Westfalen geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich nur auf Unfälle während der Unterrichtszeit, bei anerkannten schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg. Schulunfälle müssen von den Eltern unmittelbar im Sekretariat gemeldet werden. Es wird ein Unfallbogen ausgefüllt. Bitte informieren Sie uns auch über Unfälle, von denen wir keine Kenntnis erhalten haben (z. B. auf dem Schulweg) und bei denen ein Arzt aufgesucht werden musste.

 

Zusammenarbeit
Eltern und Schule müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Bitte teilen Sie uns wichtige Veränderungen (Wohnungswechsel, Telefonnummer, Sorgerecht) mit. Aber auch Leistungsschwankungen oder besondere Umstände, welche die schulische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, sind wichtig. Kommen Sie bitte frühzeitig in die Sprechstunde und halten Sie Kontakt zu den Lehrkräften (Hausaufgabenheft) Ihres Kindes.

 

Zuschüsse
Familien, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse Zuschüsse zu Schulmaterialien, Ausflügen, Schullandheimaufenthalten oder sonstigen Maßnahmen in der Klasse benötigen, wenden sich bitte an die Klassenlehrkraft. Natürlich können sie sich auch vertrauensvoll an die Schulleitung wenden, es kann Ihnen in vielen Fällen diskret geholfen werden. Auch im Sozialbüro erhalten Sie Unterstützung (siehe auch à „Sozialbüro“).

 

Herzliche Grüße

Eva Hardt
(Schulleiterin)